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Das Land Niedersachsen ermöglicht mit der Richtlinie Qualität (01.08.2023 bis 31.12.2025) die Entlastung der Fach- und Leitungskräfte in den Kindertagesstätten.
„Zusatzkräfte Betreuung“ unterstützen als zusätzliches Personal bei der Betreuung von (sozial benachteiligten) Kindern. Sofern auf dem Arbeitsmarkt kein pädagogisches Personal zur Verfügung steht, können Träger auch andere „geeignete Kräfte“ einsetzen. Die Voraussetzungen für eine pädagogisch nicht qualifizierte „Zusatzkraft Betreuung“ sind mindestens die allgemeine Hochschulreife oder ein Sekundarabschluss I sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Bereitschaft, in dem Förderzeitraum an einem Einführungskurs für „Zusatzkräfte Betreuung in Kindertagesstätten“ teilzunehmen.
Bei allen Fragen zum Einsatz von "Zusatzkräften Betreuung" kannst Du Dich bei Heike Voget melden. Sie hilft Dir gerne weiter.
Die Katholische Familienbildungsstätte in Nordhorn bietet in regelmäßigen Abständen Einführungskurse für „Zusatzkräfte Betreuung“ an.
Der Einführungskurs ist tätigkeitsbegleitend und gewährleistet damit einen engen Theorie-Praxis-Bezug. In 160 Unterrichtsstunden werden pädagogische und rechtliche Grundkenntnisse vermittelt. „Zusatzkräfte Betreuung“ sind in Gruppen (oder auch gruppenübergreifend unterstützend) tätig, in denen überwiegend Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Der Einführungskurs umfasst sieben Module. Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Teilnehmenden (weiter) zu entwickeln und die Lernenden zu befähigen, im Alltagshandeln Sicherheit zu gewinnen.
Die Kurskosten betragen 1600 €.
Sie werden vom Träger der einstellenden Kita über die Richtlinie Qualität übernommen.